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Beitragsordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wurde am 26. Januar 2007 wie folgt von der Mitgliederversammlung
beschlossen.

§ 1. Höhe der Beiträge
(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens:
• Erwachsene 10,00 Euro
• Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft,
auf Antrag (Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger
sowie Schwerbehinderte)
5,00 Euro
Freiwillige, höhere Beiträge sind auf dem Mitgliedsantrag schriftlich zu vermerken.
(2) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 120 EUR.
(3) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

§2. Fälligkeit/Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird für ein Kalenderjahr fällig.
(2) Der Mitgliedsbeitrag kann einmal jährlich oder in monatlichen Raten gezahlt werden.
(3) Die monatliche Zahlung ist jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig.
(4) Im Eintrittsjahr wird der Jahresbeitrag anteilig für die Dauer des restlichen Kalenderjahres
fällig.
(5) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch
kann der Beitrag auch per Überweisung (möglichst per Dauerauftrag) gezahlt werden.
Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
(6) Alternativ zu Absatz 5 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.

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